Die Riester Rente – eine vom Staat geförderter private Rente

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Die Riester Rente wird vom Staat durch Zulagen finanziert und ist somit eine privat finanzierte Rentenform in Deutschland, die staatliche Förderung beinhaltet. Der Name Riester Rente geht auf den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück. Bereits in den Jahren 2000 und 2001 gab es die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der das Nettorentenniveau auf 67 Prozent reduziert wurde. Deshalb sollte laut Walter Riester eine private Altersvorsorge eingeführt werden, die jedoch vom Staat unterstützt wird.

Was zeichnet die Riester Rente aus?

Die Riester Rente bietet dem zulageberechtigten Personenkreis viele Vorteile. Zum einen müssen die Anbieter dieser Versicherung mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beträge garantieren. Somit wird dann eine lebenslange Rente zumindest in gleich bleibender oder aber in steigender Höhe gezahlt. Es gibt eine vereinbarte Garantiezeit, die der Ehepartner bei Tod des Versicherungsnehmers nutzen kann.

Mit dem angesparten Kapital der Riester Rente kann man selbst genutztes Wohneigentum finanzieren.

Außerdem ist das Guthaben, da sich auf dem Riester Konto während der Ansparungsphase befindet pfändungssicher.

Wie funktioniert die Riester Rente?

Als erstes Prinzip gilt für die Riester Rente das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie ist eine mögliche Ergänzung zur gesetzlichen Altervorsorge, aber kein Muss. Weiterhin müssen die Altersvorsorgeverträge der verschiedenen Anbieter von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Die Zulage des Staates zur Altervorsorge fließt direkt in den Vertrag und wird nicht an den Beitragszahler ausgezahlt.

Der Zuschuss zur Altervorsorge muss beantragt werden. Versäumt man die Antragstellung vier Jahre lang, so erlischt der Anspruch. Um das zu vermeiden, wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Damit wird dem Anbieter der Riester Rente die Vollmacht erteilt, die Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden einzelnen Antrag die Zustimmung des Versicherten zu benötigen.

Bein einem Ehepaar muss jeder Partner einen eigenen Vertrag abschließen, um die Zulage zu erhalten. Außerdem enthält die Riester Rente eine Kinderzulage, auf die man für jedes Kind einen Anspruch hat, für das pro Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.

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