Für den Job umziehen

Foto: aboutpixel.de / Fast Drive © Enrico Hatzmann

Heutzutage ist es schon mehr als normal, dass man für einen neuen Job oder für das Studium in eine andere Stadt umziehen muss. Wer beruflich einen Heimatwechsel vornimmt, hat oft den Vorteil, dass Arbeitgeber für die Umzugskosten aufkommen. Doch das ist nur die halbe Miete. Wer einen Stadtwechsel vor hat, oder sogar auswandern möchte, der sollte seinen Umzug gut organisieren, um Stress zu vermeiden.
Neben der Organisation des Umzuges selbst, also zum Beispiel einen LKW für den Umzug mieten, oder Umzugskisten organisieren, sowie die Suche nach freiwilligen Helfern, stehen auch andere formelle Angelegenheiten an. So müssen beispielsweise sämtliche private Vertragspartner über die neue Adresse informiert werden. Einiges wie der Kabelanschluss muss rechtzeitig gekündigt werden, so dass man später nicht doppelte Zahlungen vornehmen muss. Telefonanschlüsse müssen gekündigt werden und eventuell sollte geklärt werden, ob eine Rufnummer Mitnahme möglich ist. Internetzugänge können meist online umgemeldet werden, was viel Zeit spart. Wer ein Auto hat muss auch dieses ummelden. Auch hier ist Eile geboten, da gemäß §27 StVZO der Wagen zügig nach dem Umzug umgemeldet werden sollte. Auch die Meldepflicht sollte rechtzeitig bedacht werden. Jedes Bundesland hat sein eigenes Meldegesetz. In Brandenburg muss man sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Während man in Baden Württemberg sogar die Möglichkeit hat, sich online umzumelden. Allerdings gibt einem diese Kommune nur eine Woche Zeit seine Ummeldung durchzuführen. Die einzigen Berufsgruppen, die von einer Ummeldung befreit sind, betrifft Armeeangehörige und Schiffer. Für letztere gelten Sonderbestimmungen. Diesen Sonderbestimmungen zufolge können Schiffer einen Heimathafen frei wählen und die Verwaltung des gewählten Ortes ist dann für die Meldeangelegenheiten zuständig. Um sich Zeit und Ärger zu ersparen, sollte man sich ganz allgemein darüber informieren, welche Unterlagen bei der jeweiligen Ummeldung benötigt werden. Bei der Adressummeldung muss zum Beispiel oft der neue Mietvertrag als Nachweis vorgelegt werden. Bei der Autoummeldung ist meist ein Personalausweis, eine Meldebestätigung, falls die Adresse noch nicht verzeichnet ist, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, sowie die Versicherungsbestätigung, die gültige HU-Bescheinigung und zu guter Letzt eine gültige AU-Bescheinigung notwendig. Allein an diesen formellen Notwendigkeiten bei einem Umzug, wird erneut deutlich, dass eine gute Planung das A und O ist.

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