Riester-Rente: Lassen sie sich keine Zulagen entgehen!

Foto: aboutpixel.de / Kontoauszug © Hans-Jörg Nisch
Wohl das beliebteste Produkt für die individuelle private Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Ein Produkt, dass dieses Jahr seinen zehnten Geburtstag feiert, kann gleichzeitig rund 14 Millionen abgeschlossene Sparverträge vorweisen. Die Tendenz zum Abschluss einer solchen Rente ist nach wie vor steigend. Die Riester-Rente ist vor allem deshalb so beliebt, weil sich die Riester Sparer neben einer Garantieverzinsung auch über finanzielle Vorteile freuen können: Entweder können Sie über die Lohn- oder Einkommensteuererklärung die Kosten für eine Riester-Rente geltend machen – das lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen. Personen mit einem Mittleren und niedrigen Einkommen, können auf ihr Riesterguthaben staatliche Zuschläge geltend machen: Einerseits eine Grundzulage, aber auch für jedes Kindergeld berechtigte Kind auch eine Kinderzulage. Diese Option bietet sich für Arbeitnehmer mit kleinem oder mittleren Einkommen an.
Walter Riester, der Erfinder der Riester-Rente wurde in einem Interview gefragt, welche Punkte er für diese private Altersvorsorge ändern würde. Der erste Punkt wäre, dass die Riester-Rente auch kleine Gewerbetreibende und beim Abschluss einer Rente unterstützen solle, denn in deren Lebenssituation kann der Abschluss einer Riester-Rente lohnenswert sein. Als zweiter Verbesserungsvorschlag kam der Hinweis, man könnte doch den Abschluss einer Riester-Rente mit dem Antrag der gewünschten staatlichen Förderung zusammen aufbauen.
Jedes Jahr verfallen viele Millionen Euro an Zulagen, die von den Kunden einer Riester-Rente nicht abberufen werden. Hier sieht Walter Riester einen wesentlichen Verbesserungsbedarf, z.B. sollten die Berater beim Abschluss einer Riester-Rente gleichzeitig darauf achten, dass der Antrag auf Gewährung der staatlichen Zuschüsse mit unterschrieben sind. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Riester-Rente abzuschließen, empfiehlt es sich auf das Ausfüllen dieses Antrages zu achten. Als Bestandskunde sollten Sie so schnell wie möglich überprüfen, ob Sie die nötigen Anträge gestellt haben, damit die vom Gesetzgeber vorgesehenen Zuschüsse auch Ihrem Riester Vertrag zugute kommen und nicht verfallen. Es kann sich daher lohnen, dass Sie den Vertrag Ihrer Riester-Rente noch einmal genau durchsehen.
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