Unter welchen Voraussetzungen kann ich ab 2013 von der staatlichen Förderung der privaten Pflegeversicherung profitieren?

Foto: aboutpixel.de / Dr. Evil © marshi

Für alle, die in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen, dürfte der Beginn des Jahres 2013 ein wichtiges Datum sein. Denn mit diesem Tag wird ein neues Gesetz erlassen, dass Pflegebedürftigen höhere Beträge ermöglicht.

Welche Veränderungen wird es in der staatlichen Rente geben?

Die neuen Sätze des Pflegegeldes sollen hauptsächlich Demenzkranke Menschen unterstützen. Die konnten in der bisherigen Pflegeversicherung nie ganz genau eingeordnet werden. Für Pflegebedürftige mit Demenz in der ersten Stufe soll demnach der monatliche Satz von 100€ auf 120€ angehoben werden. In der Pflegestufe 2 steigen die monatlichen Bezüge auf 305€ und in Stufe 3 auf 525€. Auch gefördert werden soll die häusliche Pflege. Rentner die in selbstständigen Wohngemeinschaften leben, sollen eine Einmalzahlung von 2500€ und zusätzlich 100€ pro Monat für eine Pflegekraft erhalten. Auch in der stationären Pflege sollen bessere Kontrollen und finanzielle Anreize geschaffen werden, die es den Heimen erleichtern sollen, besser auf die Bedürfnisse ihrer Patienten einzugehen. Auch pflegende Familienangehörige sollen entlastet werden können, in dem sie z.B. für kurze Zeit eine Hilfskraft erhalten, wenn sie für einige Zeit verreisen oder durch andere Pflichten gebunden sind.

Welche Voraussetzungen müssen getroffen werden, um von diesen neuen Regelungen betroffen zu sein?

Demenzkranke wurden bisher nur schwer in den Pflegestufen eingeteilt, da sie einerseits auf Hilfe angewiesen sind, andererseits auch viele Dinge noch selbst tun konnten. Sollten bereits Pflegeversicherungen für sie bestehen, muss eine Anpassung an die neuen Regelungen vorgenommen werden. Den dazu nötigen Antrag müssen die Versicherten oder deren Vormunde selbst stellen. Neue Versicherungen arbeiten sofort nach den neuen Regelungen. Als Nachweis muss ein Attest über die Pflegebedürftigkeit des Demenzkranken eingereicht werden. Dieses wird durch spezielle Demenzärzte erstellt, die durch den Hausarzt vermittelt werden.

Bestehende Pflege-Zusatzversicherungen müssen ebenfalls an die neuen Regelungen angepasst werden. Sie können aber wie gewohnt weiterlaufen. Allerdings gilt die Einführung der neuen Regelungen auch als gute Möglichkeit, für einen Versicherungswechsel. Unter dem http://www.pflege-test.de finden Interessenten viele Informationen zum Vergleich zwischen den Pflege- und Pflegezusatzversicherungen.

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